| Rechtsgebiete
Meine anwaltliche Tätigkeit deckt vorwiegend den zivilrechtlichen Bereich
ab. Zivilrecht umfasst dem Grunde nach die Rechtsbeziehungen von natürlichen
und juristischen Privatpersonen untereinander. Darüber hinaus kann es aber
auch die Ansprüche von Privatpersonen gegen die öffentliche Hand regeln.
Die zivilrechtliche Ausrichtung bedeutet selbstverständlich nicht, dass
nicht auch Strafrechtsmandate oder Sachverhalte aus dem öffentlichen Recht
gerne angenommen und bearbeitet werden. Sie gibt lediglich eine
Interessenrichtung wieder, welche sich auch in der Anzahl von Mandaten in den
jeweiligen Rechtsgebieten dokumentiert.
In den angegebenen Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht sowie Miet- und
Pachtrecht bin ich seit mindestens zwei Jahren nachhaltig tätig.
Arbeitsrecht
Da der Ratsuchende fundierte Kenntnisse in allen Rechtsgebieten erwartet, habe ich dem Gebot der Spezialisierung Rechnung getragen und den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht mit Erfolg absolviert.
Folgende Sachverhalte aus dem Individualarbeitsrecht kommen in der anwaltlichen
Praxis häufig vor, und beschäftigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
gleichermaßen:
- Kündigungsschutz
- Überprüfung und Erstellung von Arbeits- und Dienstverträgen für Arbeiter,
Angestellte, freie Mitarbeiter und leitende Angestellte
- Wirksamkeit von Abmahnungen und Rechtsschutz hiergegen
- Überprüfung von Arbeitszeugnissen
- Geltendmachung rückständiger Vergütung
- Eingruppierung in die richtige Tarif- und Gehaltsklasse
- Ansprüche von Arbeitnehmern bei Insolvenz des Unternehmens
- Arbeitsvertragliche Fragen bei Betriebsübergang oder Aufspaltung des
Unternehmens
- Rechtliche Möglichkeiten bei "Mobbing" durch Kollegen oder Vorgesetzte.
- Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen.
- Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Thema
Scheinselbständigkeit
[Arbeitsrecht]
[Miet- und Pachtrecht]
[Vertragsrecht]
[Arzthaftungsrecht]
[Reiserecht]
|