| Rechtsgebiete
Meine anwaltliche Tätigkeit deckt vorwiegend den zivilrechtlichen Bereich
ab. Zivilrecht umfasst dem Grunde nach die Rechtsbeziehungen von natürlichen
und juristischen Privatpersonen untereinander. Darüber hinaus kann es aber
auch die Ansprüche von Privatpersonen gegen die öffentliche Hand regeln.
Die zivilrechtliche Ausrichtung bedeutet selbstverständlich nicht, dass
nicht auch Strafrechtsmandate oder Sachverhalte aus dem öffentlichen Recht
gerne angenommen und bearbeitet werden. Sie gibt lediglich eine
Interessenrichtung wieder, welche sich auch in der Anzahl von Mandaten in den
jeweiligen Rechtsgebieten dokumentiert.
In den angegebenen Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht sowie Miet- und
Pachtrecht bin ich seit mindestens zwei Jahren nachhaltig tätig.
a) Arbeitsrecht
Da der Ratsuchende fundierte Kenntnisse in allen Rechtsgebieten erwartet, habe ich dem Gebot der Spezialisierung Rechnung getragen und den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht mit Erfolg absolviert.
Folgende Sachverhalte aus dem Individualarbeitsrecht kommen in der anwaltlichen
Praxis häufig vor, und beschäftigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
gleichermaßen:
- Kündigungsschutz
- Überprüfung und Erstellung von Arbeits- und Dienstverträgen für Arbeiter,
Angestellte, freie Mitarbeiter und leitende Angestellte
- Wirksamkeit von Abmahnungen und Rechtsschutz hiergegen
- Überprüfung von Arbeitszeugnissen
- Geltendmachung rückständiger Vergütung
- Eingruppierung in die richtige Tarif- und Gehaltsklasse
- Ansprüche von Arbeitnehmern bei Insolvenz des Unternehmens
- Arbeitsvertragliche Fragen bei Betriebsübergang oder Aufspaltung des
Unternehmens
- Rechtliche Möglichkeiten bei "Mobbing" durch Kollegen oder Vorgesetzte.
- Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen.
- Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Thema
Scheinselbständigkeit
b) Miet- und Pachtrecht
Der überwiegende Anteil der Bevölkerung besitzt kein Grundeigentum, sondern
wohnt zur Miete. Diese Tatsache ist Anlass für häufige
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien und beschäftigt
Anwälte und die Gerichte statistisch gesehen mit am häufigsten.
Aktueller Beratungsbedarf besteht insbesondere deshalb, weil der Gesetzgeber das
Mietrecht umfassend geändert hat.
Nachfolgende Punkte sind oft Gegenstand anwaltlicher Beratung:
- Unterschiede zwischen befristetem und unbefristetem Mietvertrag. Welche
Befristungen sind wirksam?
- Kann ein Mietverhältnis mündlich begründet werden oder gibt es ein
Schriftformerfordernis?
- Welche Betriebskosten kann der Vermieter auf den Mieter abwälzen?
- Wann ist eine Betriebskostenabrechnung formal und inhaltlich ordnungsgemäß
und sind hier Fristen zu beachten?
- Alles rund um das Thema Mieterhöhung
- Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter
- Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen ausführen, und welche Arbeiten
sind hier geschuldet?
- Welches sind sie die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung des
Vermieters?
- Wann kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich kündigen?
- Unterschiede zwischen gewerblichem und privatem Mietrecht
Die angegebenen Interessenschwerpunkte Vertragsrecht, Arzthaftungsrecht und
Reiserecht machen ebenfalls einen wesentlichen Teil meiner anwaltlichen
Tätigkeit aus.
- Das Vertragsrecht umfasst die Überprüfung und Gestaltung von Verträgen
jeglicher Art, insbesondere von Gesellschafts-, Geschäftsführer-, Arbeits-,
Miet- und Kaufverträgen
- Im Arzthaftungsrecht von Bedeutung sind vor allem Fragen der
Beweisführung, der Definition des Behandlungsfehlers und welche Schäden in
welcher Höhe ersetzt werden
- Im Reiserecht ist insbesondere zu beachten: Obliegenheiten des Reisenden
im Falle eines Mangels am Reiseort, Liegt ein Mangel der Reise vor, in
welcher Höhe kann der Reisepreis gemindert werden
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